VISUMERTEILUNG (VISUMABFERTIGUNG)
Alle Reisenden, sogar die Transitreisenden, die sich in Dauer von weniger als 72 Stunden im Lande aufhalten, müssen bei der Einreise in Usbekistan ein usbekisches Visum haben. Falls Sie eine Übernachtung planen oder sich (zu lange) aufhalten, so brauchen Sie Visum, um die Abflugshalle für Transitpassagiere des Flughafens zu verlassen.
Für die Einreise zum beliebigen Land muss ein Ausländer den Pass haben, deren Ablaufdatum mindestens 6 Monate nach Einreise gültig ist. Auf Grund einer Anfrage des Fremdenverkehrsbetriebes oder einer Einladung des Privatunternehmens wird manchmal das Visum beim Außenministerium ausgestellt. Erforderliche Daten für Visum werden an die einladende Seite geschickt, die im Weiteren das Außenministerium darüber informiert. Die einladende Seite bekommt die Referenznummer höchstens in 10 Tagen und informiert darüber den Einreisenden. Visum wird gegenüber der Referenznummer ausgestellt, die bei der Botschaft oder dem Konsulat von Usbekistan vorgezeigt wird.
Notwendige Dokumente für die Ausstellung des Visums:
- Vorname und Familienname.
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Passnummer, Ausstelldatum, Ablaufdatum
- Geschlecht
- Arbeitsplatz und Beruf
- Arbeitsadresse und Telefonnummer
- Hausadresse und Telefonnummer
- Frühere Besuche nach Usbekistan (Im Laufe der letzten 5 Jahre).
- Angaben über die Kinder( falls die Kinder mitreisen)
Die Staatsangehöriger folgender Länder brauchen kein Visum: Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Österreich, Schweiz, Spanien, USA.







